Mitgliedschaft und Vertretung
Liechtenstein trat dem Europarat am 23. November 1978 bei und setzt sich seither besonders für die Bereiche Weiterentwicklung des Menschenrechtsschutzes in Europa, Bekämpfung von Korruption und Geldwäsche, sowie die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt ein.
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Liechtensteins Weg zum Europarat
Der Beitritt zum Europarat am 23. November 1978 war für Liechtenstein ein souveränitätspolitischer Meilenstein. Diesem Schritt direkt vorausgegangen waren die Teilnahme an der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa mit der Verabschiedung der Helsinki- Schlussakte (1975) sowie Beitritte zu Teilabkommen des Europarats. Ob Kleinstaaten wie Liechtenstein Mitglieder internationaler Organisationen werden sollten, war in den Jahren zuvor nicht unumstritten. Einige Staaten stellten sich auf den Standpunkt, dass Kleinstaaten den damit einhergehenden Verpflichtungen nicht nachkommen können. Die Aufnahme in den Europarat war vor diesem Hintergrund ein entscheidender Schritt bei der Sicherung der liechtensteinischen Souveränität. Sie ebnete den Weg für spätere Beitritte, unter anderem zur UNO 1990 und zum EWR 1995.
22. Januar 1975
Liechtenstein erhält den Beobachterstatus im Europarat.11. Mai 1977
Der Landtag bevollmächtigt die Regierung, die Mitgliedschaft im Europarat zu beantragen.4. November 1977
Die Regierung hinterlegt den Mitgliedsantrag beim Europarat.28. September 1978
Die Parlamentarische Versammlung empfiehlt die Aufnahme Liechtensteins.13. November 1978
Das Ministerkomitee stimmt der Aufnahme Liechtensteins im Konsens zu.15. November 1978
Der Landtag votiert einstimmig für den Beitritt.23. November 1978
Liechtenstein wird als 21. Mitglied offiziell aufgenommen; gleichzeitig unterzeichnet Liechtenstein die EMRK.8. September 1982
Liechtenstein hinterlegt die Ratifikationsurkunde zur EMRK. -
Liechtenstein im Europarat heute
Innerhalb des Europarats unterstützt Liechtenstein das Hauptziel der Organisation, Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Europa zu fördern. Schwerpunkte des liechtensteinischen Engagements sind die Stärkung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), sowie die Bekämpfung von Geldwäscherei und Korruption. In den 40 Jahren seit dem Beitritt hat Liechtenstein gezeigt, dass es willens und fähig ist, einen Beitrag zur Bewältigung gemeinsamer europäischer Herausforderungen zu leisten. Die Stärke Europas basiert auf gemeinsamen Werten wie Rechtsstaatlichkeit, Schutz der Grundwerte und gelebte Demokratie. Die Schwerpunkte des Europarats decken sich mit den aussenpolitischen Prioritäten Liechtensteins im multilateralen Bereich. Liechtenstein ist entschlossen, sich weiterhin aktiv für diese Werte einsetzen.
Weitere Informationen zu Liechtensteins Mitgliedschaft im Europarat zu finden auf der Mitgliedsstaatenseite der Europarats-Website.
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Vertreterinnen und Vertreter Liechtensteins in den wichtigsten Europaratsorganen
Ministerkomitee
Liechtenstein ist im Ministerkomitee durch Regierungsrätin Dominique Hasler repräsentiert. Faktisch werden die Aussenministerinnen und Aussenminister bei den wöchentlichen Sitzungen durch die Ständigen Vertreterinnen und Vertreter Strassburg vertreten, im Fall Liechtensteins durch Botschafter Domenik Wanger.
In der Ständigen Vertretung Liechtensteins in Strassburg arbeiten während des Vorsitzes ausserdem Helen Lorez-Schweig (Diplomatische Mitarbeiterin), Sarah Nigg (Diplomatische Mitarbeiterin), Emma Schwärzler (Juristische Mitarbeiterin), Christine Arnaud (Assistentin) und Naomi Lind (Praktikantin).
Diplomatische Vertretung in Strassburg
Parlamentarischen Versammlung (PACE)
Liechtenstein ist in der Parlamentarischen Versammlung vertreten durch Franziska Hoop, Peter Frick, Hubert Büchel (StV) und Thomas Hasler (StV).
Kongress der Gemeinden und Regionen
Die liechtensteinische Delegation im Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarats wird derzeit neu bestellt.
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)Wie alle anderen Vertragsstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention stellt Liechtenstein zudem eine Richterin oder einen Richter für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Bis August 2024 hat Richter Carlo Ranzoni dieses Amt inne.